Hausordnung und Satzung
Die Hausordnung des bwv München e.G. – in der Fassung vom 1. Januar 2000 – ist der besseren Lesbarkeit halber als PDF-Datei abzurufen. Sie besteht aus folgenden Abschnitten:
Präambel
Diese Hausordnung ist Bestandteil des Nutzungs- bzw. Mietvertrages. Sie kann nicht alle Fragen des Zusammenlebens in einer Hausgemeinschaft erschöpfend regeln, vielmehr ist in erster Linie der gute Wille aller Beteiligten, die gegenseitige Rücksichtnahme, die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen und die Achtung der Rechte der Nachbarn erforderlich. Somit dient sie den Interessen der Nutzungsberechtigten bzw. der Mieter und der Gemeinschaft des bwv.
Abschnitt 1
• Geltungsbereich und Verbindlichkeit der Hausordnung
• Benutzung der überlassenen Räume
• Vermeidung von Ruhestörung
• Auslegen von Betten und Dergleichen
Abschnitt 2
• Beseitigung von Wertstoffen und Müll
• Benutzung der Bäder, Klosetts und Wasserleitungen
• Benutzung der Heizungsanlagen, Öfen und Herde
• Lagerung von Heizmaterial
Abschnitt 3
• Benutzung und Instandhaltung der Keller (und Speicher)
• Wäschereinigung
• Sauberhaltung der Wohnanlage
• Benutzung der Höfe, Gartenanlagen, Vorgärten
Abschnitt 4
• Anbringen von Antennen, Firmenschildern, Plakaten, Markisen, Balkonverkleidungen und sonstigen bauliche Veränderungen
• Tiere
• Absperrung und Schlüsselführung
• Meldung von Störungen und Schäden
Abschnitt 5
• Maßnahmen bei Abwesenheit, Kündigung und Auszug
• Aufzüge
• Änderungen
• Inkrafttreten
Die neueste Ausfertigung der Satzung des bwv München e.G. wurde am 1. September 2008 beim Registergericht München eingetragen. Auch dieses Dokument ist der besseren Lesbarkeit halber als PDF-Datei abzurufen. Es behinhaltet folgende Kapiteln:
I. Firma und Sitz der Genossenschaft
II. Gegenstand der Genossenschaft
III. Mitgliedschaft
IV. Rechte und Pflichten der Mitglieder
V. Geschäftsanteile, Geschäftsguthaben und Haftsumme
VI. Organe der Genossenschaft
VII. Rechnungswesen und Risikomanagement
VIII. Rücklagen, Gewinnverteilung, Verlustdeckung
IX. Bekanntmachungen
X. Prüfung der Genossenschaft, Prüfungsverband
XI. Auflösung