Allgemeiner Hinweis für Wohnungsinteressenten:
Unser Bewerbungskontingent ist derzeit leider ausgeschöpft. Dies bedeutet, dass Sie sich bis auf Weiteres nicht um eine Wohnung/Mitgliedschaft bewerben können.
Ausgenommen sind aktuelle, auf der Website ausgeschriebene Wohnungsangebote, sofern Sie die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft (siehe unten) erfüllen.
Die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft beim bwv finden Sie unter § 3 (1) unserer Satzung.
Aufnahmen von Mitgliedern erfolgen ausschließlich im Zusammenhang mit der Zuweisung einer Wohnung beim bwv.
Wegen des derzeitigen Aufnahmestopps ist eine Bewerbung aktuell nicht möglich.
Je nach Zugehörigkeit zu den in der Satzung unter III. §3 aufgeführten Personengruppen benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis, z. B. bei den Gruppen a) und b) eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers für Ihre unbefristete Anstellung.
Sogenannte München-Modell-Wohnungen dürfen nur an Bewerber vergeben werden, die eine München-Modell-Bescheinigung vorlegen können.
Informationen zum Antrag finden Sie hier.
Bitte sehen Sie von Anfragen zur Neumitgliedschaft und von Wohnungsbewerbungen ab, da beim bwv bis auf Weiteres ein Aufnahmestopp vorliegt.